Artikel über: Nachweise

Wie breit muss die Tür zur behindertengerechten Toilette sein?

In den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V werden für die Versorgungsbereiche, die Hilfsmittel für gehbeeinträchtigte Versicherte umfassen, sowohl ein behindertengerechter Zugang als auch eine behindertengerechte Toilette gefordert. Die behindertengerechte Zugangstür muss eine lichte Breite von mindestens 90 cm aufweisen. Damit sichergestellt wird, dass die betreffenden Versicherten nicht nur die Geschäftsräume betreten, sondern auch die behindertengerechte Toilette nutzen können, muss auch hier die Tür über eine lichte Breite von mindestens 90cm verfügen.

Aktualisiert am: 08/05/2024

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