Artikel über: Nachweise

Wer darf Eigenerklärungen und/oder schriftliche Selbstverpflichtungen unterzeichnen?

Eigenerklärungen und Selbstverpflichtungen sind rechtsverbindliche Verpflichtungserklärungen. Daher können diese nur von dafür legitimierten Personen eines Unternehmens unterzeichnet werden. Zu diesen Personen gehören beispielsweise: Firmeninhaberinnen und –Inhaber, Geschäftsführerinnen und –Führer, Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Vorstände, (Handlungs-)Bevollmächtigte, Prokuristinnen und Prokuristen (ggfs. nur gemeinsam mit Geschäftsführung.

Aktualisiert am: 13/05/2024

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