Wer darf Eigenerklärungen und/oder schriftliche Selbstverpflichtungen unterzeichnen?
Eigenerklärungen und Selbstverpflichtungen sind rechtsverbindliche Verpflichtungserklärungen. Daher können diese nur von dafür legitimierten Personen eines Unternehmens unterzeichnet werden. Zu diesen Personen gehören beispielsweise: Firmeninhaberinnen und –Inhaber, Geschäftsführerinnen und –Führer, Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Vorstände, (Handlungs-)Bevollmächtigte, Prokuristinnen und Prokuristen (ggfs. nur gemeinsam mit Geschäftsführung.
Aktualisiert am: 13/05/2024
Danke!