Welche Vermögensschäden sind üblicherweise von der Betriebshaftpflichtversicherung umfasst?
Die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassen. Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der einem Dritten durch schuldhaftes Verhalten zugefügt wird, ohne dass dabei eine Person oder eine Sache zu Schaden kommt. Dabei wird zwischen “echten” (bzw. “reinen”) Vermögensschäden und “unechten” Vermögensschäden (bzw. “Vermögensfolgeschäden”) unterschieden: Unechte Vermögensschäden bezeichnen finanzielle Schäden, die als Folge eines bereits vorher eingetretenen Sach- oder Personenschadens eintreten. Als einfaches Beispiel für einen unechten Vermögensschaden stellt der Verdienstausfall infolge eines Personenunfalls dar. Echte Vermögensschäden dagegen bezeichnen finanzielle Schäden, die vollkommen unabhängig von Personen- oder Sachschäden erfolgen. Ein Beispiel wäre hier der finanzielle Verlust infolge einer falschen Investitionsberatung. Eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert Personen- und Sachschäden, sowie auch unechte Vermögensschäden. Sollte die Versicherung gegen Vermögensschäden nicht explizit in der Versicherungspolice aufgeführt werden, sollten sich die Leistungserbringer eine entsprechende schriftliche Bestätigung ihrer Versicherung ausstellen lassen.
Aktualisiert am: 13/05/2024
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