Artikel über: Präqualifizierungsverfahren

Welche Rolle spielt die Präqualifizierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?

Gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V können Vertragspartner der Krankenkassen nach § 127 Absatz 1 und 3 SGB V nur Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Die Krankenkassen stellen vor Vertragsabschluss oder Abgabe des Hilfsmittels sicher, dass diese Anforderungen von den Leistungserbringern erfüllt werden. Ein Präqualifizierungsverfahren dient dazu, die Leistungserbringer auf ihre grundsätzliche Eignung zur Erbringung bestimmter Versorgungen zu prüfen und hierüber eine Bescheinigung (ein Zertifikat) zu erteilen1.

Aktualisiert am: 08/05/2024

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen Sie Ihr Feedback mit

Stornieren

Danke!