Welche Räume in Pflegeheimen können die Anforderung „Akustisch und optisch abgegrenzter Bereich/Raum mit Sitzgelegenheit“ erfüllen?
Pflegeheime verfügen i.d.R. über einen Therapie- oder Untersuchungsraum, der als Anpassbereich genutzt werden könnte. Sofern die Wahrung der Intimsphäre gesichert ist, kann ggfs. auch das Stations- bzw. Dienstzimmer als Anpassbereich anerkannt werden. Dies setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass ein ungestörtes Beratungsgespräch möglich ist und nicht durch das Eintreten weiterer Personen, z.B. Pflegepersonal, gestört wird.
Aktualisiert am: 13/05/2024
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