Artikel über: Präqualifizierungsverfahren

Welche Fristen muss ich bei einer Re-Präqualifizierung beachten, um keine Versorgungslücke entstehen zu lassen?

Der Antrag auf Re-Präqualifizierung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der bisherigen Präqualifizierung vorliegen. Bestandskunden der AfP werden als freiwillige Serviceleistung rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats durch die AfP informiert. Ggf. erforderliche Anforderung von fehlenden und/oder unzureichenden Nachweisen durch die AfP oder eine Fristverlängerung durch den Leistungserbringer sind bei den Fristen/Einreichung des Antrags mit einzukalkulieren. Die Zertifizierung wird mit Datum der abschließenden Prüfung bestätigt/erteilt, eine Rück- oder Vordatierung des Zertifikats ist nicht möglich. Wird der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht, droht eine Versorgungslücke.

Aktualisiert am: 08/05/2024

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