Was muss ich tun bei einem Todesfall des Inhabers ?
Sollte der Inhaber einer Betriebsstätte versterben, benötigen wir einen Nachweis, dass ein Verwalter für das Unternehmen eingesetzt wurde. Der Verwalter muss einen Änderungsantrag stellen und sich an Stelle des Inhabers eintragen lassen. Der Verwalter kann den Vertrag weiterführen oder bei Betriebsschließung kündigen.
Aktualisiert am: 13/05/2024
Danke!