Artikel über: Nachweise

Was ist unter der Gleichwertigkeit einer Qualifikation (GQ) zu verstehen?

Die Aufzählung der für die notwendige Sachkenntnis der fachlichen Leitung einschlägigen beruflichen Qualifikationen ist in den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V, hier im Kriterienkatalog, nicht abschließend. Die Anforderungen können auch bei anderen berufsrechtlich anerkannten Qualifikationen erfüllt sein, wenn diese mindestens gleichwertig sind. Eine gleichwertige Qualifikation ist anzunehmen, wenn durch sie inhaltlich und in Bezug auf den zeitlichen Umfang Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, die den jeweiligen in den Empfehlungen aufgeführten Qualifikationen entsprechen. Dies ist im Einzelfall anhand beispielsweise der Ausbildungsordnungen, der Nachweise über Dauer und Inhalt absolvierter Fort- und Weiterbildungen sowie der Tätigkeitsnachweise zu beurteilen. Aus evtl. vorgelegten Fort- und Weiterbildungszertifikaten müssen sich Rückschlüsse herleiten lassen, ob ein evtl. festgestellter „Mangel“ in den Fachkenntnissen dadurch kompensiert wurde. Fort- und Weiterbildungen sollten herstellerneutral sein, die entsprechenden Nachweise müssen Auskunft über Schulungsinhalte und –Dauer sowie evtl. durchgeführte Prüfungen geben. Ggf. wird die Gleichwertigkeit einer Qualifikation durch andere dazu bestimmte Institutionen geprüft und anerkannt, wenn sich diese Verpflichtung beispielsweise aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergibt. Dies gilt z.B., wenn Leistungserbringer eine Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung nach § 7 ff HwO besitzen. Es ist dann davon auszugehen, dass die Gleichwertigkeit einer Qualifikation von der Handwerkskammer beurteilt wurde. Die Handwerkskammer hat über die Eintragung in die Handwerksrolle eine Bescheinigung auszustellen, die als Nachweis anzuerkennen ist. Aus diesem Grunde wird in dem Kriterienkatalog der Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V bei den Handwerksberufen auf das Kennzeichen „GQ“ (Gleichwertigkeit einer Qualifikation) verzichtet.

Aktualisiert am: 13/05/2024

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