Artikel über: Nachweise

Was ist bei der Überprüfung der Erfüllung der Anforderung „Für wieder einsetzbare Produkte" zu beachten?

Die KRINKO-BfarM-Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten fordert einen „eigenen Bereich; Zonentrennung in unrein-rein-Lagerung (zeitliche Trennung) möglich“ für die Lagerung von Medizinprodukten. Dabei weist die o.a. Empfehlung auf Folgendes hinsichtlich der Räumlichkeiten hin: „Ein Raum kann in verschiedene Bereiche untergliedert werden und ein Bereich wiederum in unterschiedliche Zonen“. Wie diese Bereiche und Zonen konkret aussehen sollen, ist in dieser Empfehlung nicht definiert. Bei der Bereichs- und/oder Zonenaufteilung muss darauf geachtet werden, dass eine versehentliche Kontaminierung von wiederaufbereiteten und/oder neuen durch kontaminierte Hilfsmittel verhindert wird.

Aktualisiert am: 13/05/2024

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