Was ist bei der Temperaturkontrolle bei Lager- und Transportbedingungen zu beachten?
Sterilprodukte, aber auch Trink- und Sondennahrung können Einschränkungen hinsichtlich der für die Produktqualität unschädlichen Lagertemperaturen (Raumtemperatur) aufweisen. In diesen Fällen müssen die Maßnahmenbeschreibungen zu den Lager- und Transportbedingungen gemäß der jeweiligen Herstellerspezifikationen Angaben zur Sicherstellung der Einhaltung der Temperaturvorgaben (Raumtemperatur) enthalten. Sofern von Leistungserbringern Thermometer zur Temperaturkontrolle eingesetzt werden, müssen entsprechende Nachweise auch dann von der Präqualifizierungsstelle eingesehen werden, wenn keine Betriebsbegehung durchgeführt wird. Aus den von den Leistungserbringern vorgelegten Nachweisen müssen die Kontrolltätigkeiten hervorgehen. Es ist nicht erforderlich, dass bei einer Betriebsbegehung die Präqualifizierungsstelle mittels eigenem Thermometer die Raumtemperatur überprüft.
Aktualisiert am: 13/05/2024
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