Artikel über: Nachweise

Was ist bei den Stühlen im Anpassbereich zu beachten?

Häufig müssen Versicherte im Anpassbereich ihre Schuhe und ggfs. auch ihre Strümpfe ausziehen. Dazu beugen sich gerade die Personen weit nach vorne, die ihre Beine nicht mehr auf Kniehöhe heben können. Daher sind Stühle erforderlich, die ein Kippen der Sitzflache nach vorne verhindern, wie es z.B. für vierbeinige Stühle zutrifft. Schwingstühle, wie z.B. Freischwinger, verfügen häufig über ein Fußgestell, auf dem die Sitzfläche nur an Seitenkanten befestigt ist. Hier besteht die Gefahr, dass beim Vorbeugen der Schwingstuhl auch nach vorne kippt und bewegungsbeeinträchtigte Personen nach vorne fallen und sich verletzen können. Auch sollte eine Fortbewegung des Stuhls während des An- und Ausziehens von Schuhen und Strümpfen vermieden werden. Stühle ohne feststellbare Rollen erfüllen i.d.R. diese Anforderung nicht. Auch die Höhe des Stuhls im Anpassbereich sollte ein eigenständiges Aus- und Anziehen von Schuhen und Strümpfen ermöglichen. Barhocker und ähnliche Sitzgelegenheit sind in der Regel dafür zu hoch.

Aktualisiert am: 13/05/2024

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