Was bedeutet „selbsttätiges Arretieren“ der Haltegriffe?
Die für die behindertengerechte Toilette geforderten Haltegriffe müssen selbsttätig arretieren. Der Duden definiert „arretieren“ als „(bewegliche Teile eines Geräts) feststellen, sperren, blockieren“. Diese Definition ist auch auf die Anforderung „selbsttätige Arretierung“ im Kriterienkatalog anzuwenden. Wie diese Arretierung realisiert wird, ist in den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V nicht konkretisiert. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass sich eine Versicherte oder ein Versicherter gefahrlos auf die Haltegriffe stützen kann.
Aktualisiert am: 13/05/2024
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