Was bedeutet die Gleichwertigkeit einer Qualifikation?
Der GKV-Spitzenverband hat nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V einen Kriterienkatalog entwickelt, welcher Empfehlungen gibt zu den Eignungskriterien der Leistungserbringer sowie deren Nachweis. Im Kriterienkatalog ist die Aufzählung der beruflichen Qualifikation des fachlichen Leiters für die notwendige Sachkenntnis nicht abschließend. Die Anforderungen können auch bei anderen berufstechnisch anerkannten Qualifikationen erfüllt sein.Anzunehmen ist eine gleichwertige Qualifikation, wenn Sie der im Kriterienkatalog aufgeführten Qualifikation in inhaltlichen und zeitlichen Umfang entspricht. Im Einzelfall muss dies nachgewiesen werden anhand von Ausbildungsordnungen, Nachweise über die Dauer und Inhalte der Fort- und Weiterbildungen sowie Tätigkeitsnachweise.
Aktualisiert am: 13/05/2024
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