Artikel über: Nachweise

"Wärmeofen oder Wärmeplatte, Heißluftgeräte zur thermoplastischen Verarbeitung von Kunststoffen sowie Arbeitsplatz zur Kunststoffverarbeitun

Folgende Nachweise sind erforderlich:
- Foto(s): Wärmeofen/-platte
- Angabe der Typbezeichnung
- Angabe der Seriennummer

Sofern die Gerätschaften nicht bzw. nicht mehr über eine vom Hersteller vergebene Seriennummer verfügen, wird vom Leistungserbringer jeweils eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben und das Gerät entsprechend gekennzeichnet.
Der Nachweis wird ggf. durch die Betriebsbegehung vor Ort geprüft.

Aktualisiert am: 07/08/2024

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