Artikel über: Nachweise

Tiefziehgerät

"Fotonachweis/e erforderlich: Tiefziehgerät
- Typbezeichnung angeben
- Seriennummer angeben

Sofern die Gerätschaften nicht bzw. nicht mehr über eine vom Hersteller vergebene Seriennummer verfügen, wird vom Leistungserbringer jeweils eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben und das Gerät entsprechend gekennzeichnet.
Der Nachweis wird ggf. durch die Betriebsbegehung vor Ort geprüft."

Aktualisiert am: 27/06/2024

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