Artikel über: Nachweise

Qualifikation, je fachlicher Leiter. "Stomahilfen"

"Hier ist der Nachweis einer Weiterbildung für die fachliche Leitung, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Versorgungsbereich „Stomahilfen“ zu erbringen.

„Stomahilfen“ Hier ist die Teilnahme an einer erfolgreich bestandenen Weiterbildungen gemäß des GKV-SV als Nachweis erforderlich. Das Curriculum „Stomahilfen“ umfasst 40 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Alternativ wird die Weiterbildung „Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung“ nach den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW) oder „Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde“ sowie „Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde“ als äquivalent anerkannt.

Entsprechende Nachweise müssen im Präqualifizierungsverfahren vorgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch die Präqualifizierungsstelle muss das Zertifikat gültig sein. (Achtung: der Nachweis muss nicht von OT und OTM erbracht werden.)"

Aktualisiert am: 27/06/2024

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