Artikel über: Nachweise

Qualifikation anderer Berufsgruppen, je fachlicher Leiter

"Nachweis: Aussbildungsnachweis
Entsprechender Nachweis: Meister- oder Gesellenbrief, Erlaubnis des Führens der staatl. anerkannten Berufsbezeichnung o.ä. oder für OTSM und OTM Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO.
Bei PTA zusätzlich: Nachweis (Zeugnis) einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufspraxis in den betreffenden Versorgungsbereichen mit Tätigkeitsbeschreibung, die der PTA zugeordnet ist."

Aktualisiert am: 27/06/2024

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