Qualifikation anderer Berufsgruppen, je fachlicher Leiter
"Nachweis: Aussbildungsnachweis
Entsprechender Nachweis: Meister- oder Gesellenbrief, Erlaubnis des Führens der staatl. anerkannten Berufsbezeichnung o.ä. oder für OTSM und OTM Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO.
Bei PTA zusätzlich: Nachweis (Zeugnis) einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufspraxis in den betreffenden Versorgungsbereichen mit Tätigkeitsbeschreibung, die der PTA zugeordnet ist."
Entsprechender Nachweis: Meister- oder Gesellenbrief, Erlaubnis des Führens der staatl. anerkannten Berufsbezeichnung o.ä. oder für OTSM und OTM Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO.
Bei PTA zusätzlich: Nachweis (Zeugnis) einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufspraxis in den betreffenden Versorgungsbereichen mit Tätigkeitsbeschreibung, die der PTA zugeordnet ist."
Aktualisiert am: 27/06/2024
Danke!