Artikel über: Nachweise

Qualifikation anderer Berufsgruppen, bei freien Berufen, je fachlicher Leiter

"Nur bei freien Berufen
Bitte folgenden Nachweis einreichen:
Eigenerklärung mit rechtsgültiger Unterschrift und aktuellem Datum bei Gewerbebetreibenden, die nicht zum Eintrag verpflichtet sind oder Bestätigung der Zugehörigkeit zu freien Berufen durch das zuständige Finanzamt oder eine Kopie des Steuerbescheids (keine Gewerbesteuer)"

Aktualisiert am: 27/06/2024

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