Müssen Zentralwerkstätten separat präqualifiziert werden, auch wenn dort keine Hilfsmittelversorgung stattfindet?
Gemäß den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V ist die Erfüllung der Anforderungen für jede Betriebsstätte nachzuweisen, sofern dort die Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt. Eine Zentralwerkstatt, in der keine Versorgungen stattfinden, muss nicht präqualifiziert werden. Allerdings muss der Leistungserbringer den Nachweis erbringen, dass die Ausstattungsvoraussetzungen in der Zentralwerkstatt erfüllt sind. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine Betriebsbegehung in der Zentralwerkstatt durchgeführt werden muss, obwohl diese nicht präqualifiziert wird.
Aktualisiert am: 13/05/2024
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