Müssen bei der Re-Präqualifizierung alle Nachweise erneut eingereicht werden?
Ja, bei der Re-Präqualifizierung müssen Sie gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB alle Nachweise erneut vollumfänglich erbringen. Die Fotodokumentation muss die aktuelle Geschäftsausstattung zeigen und darf nicht älter als 3 Monate sein.
Aktualisiert am: 08/05/2024
Danke!