Artikel über: AfPQ // Verträge

Muss ich die Überwachung noch machen ?

Bitte beachten Sie, dass die Präqualifizierung für Apotheken nicht weggefallen ist, sondern einige Versorgungsbereiche als apothekenüblich erklärt wurden, für die keine Präqualifizierung zur Abrechnung mehr benötigt wird. Eine Präqualifizierung lohnt sich dennoch für Sie. Im beigefügten Informationsblatt haben wir die Vorteile für Sie aufgeführt.


Auf unserer Webseite finden Sie eine Aufstellung der 21 Versorgungsbereiche die weiterhin eine Präqualifizierung benötigen, da sie als nicht apothekenüblich eingestuft wurden: https://www.afp-da.de/aktuelles/fur-21-versorgungsbereiche-bleibt-die-praqualifizierung-fur-apotheken-erhalten/.


Zur Frage, ob ein Leistungserbringer die Überwachung machen muss, dürfen wir keine Empfehlung aussprechen. Gerne zeigen wir auf, welche Möglichkeiten gegeben sind:

Überwachung wird nicht eingereicht


Nach Ablauf der Frist wird die Überwachung negativ bewertet und beim GKV-Spitzenverband ausgesetzt. Die Überwachung und Aussetzung ist entsprechend unserer Entgelttabelle jeweils entgeltpflichtig. Nach Erhalt der Aussetzung ergibt sich folgende Situation:


  • ab dem Ausstellungsdatum der Aussetzung, können die fehlenden Nachweise innerhalb eines Jahres eingereicht werden, um das Verfahren wieder zu aktivieren.


Das Verfahren wird innerhalb dieses Jahrs nur stillgelegt und ist nicht gleichzusetzen mit einer Vertragskündigung.


  • Sollte nach diesem Jahr keine Einreichung der geforderten Nachweise erfolgen, muss die Präqualifizierung durch die AfPQ vollständig entzogen und beim GKV-Spitzenverband gemeldet werden. Mit diesem Entzug erlischt auch das Vertragsverhältnis mit der AfPQ.


Überwachung wird mit allen Nachweisen eingereicht


Wird die Überwachung mit allen Nachweisen innerhalb eines Jahres (ab Datum der Aussetzung) vom Leistungserbringer eingereicht und von der AfPQ positiv bewertet, wird der Leistungserbringer und der GKV-Spitzenverband darüber informiert.


Innerhalb von 6 Wochen nach positiver Entscheidung (ab Datum der Entscheidung) kann formlos eine Kündigung schriftlich eingereicht werden und diese wird entgeltpflichtig durchgeführt. Das Vertragsverhältnis mit der AfPQ ist dann zum Kündigungszeitpunkt (gemäß den AGB – 4 Wochen zum Monatsende) beendet.


Die Wiedereinreichung der Überwachung und die Kündigung ist entgeltpflichtig.

Aktualisiert am: 11/03/2025

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