Muss der Versicherungszweck auf der Betriebshaftpflicht-Bestätigung aufgeführt werden?
Der Versicherungsschein gibt den Inhalt der vertraglichen Absprache zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer wieder. Dazu gehören insbesondere die Angabe des versicherten Risikos (Versicherungszweck), des Risikoortes, der Versicherungssummen sowie der Vertragsdauer. Der Versicherungszweck bestimmt auf der Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertrages den Umfang des Versicherungsschutzes. Ohne Angabe des Versicherungszwecks auf der Versicherungspolice kann die Versicherung im Schadensfall den Umfang des Versicherungsschutzes nicht überprüfen. Daher ist im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens nicht nur zu prüfen, ob der Versicherungszweck auf der vorgelegten Bestätigung aufgeführt ist. Darüber hinaus muss der Versicherungszweck (das versicherte Risiko) mit der Tätigkeit des Leistungserbringers übereinstimmen. Dabei können die Tätigkeitsbezeichnungen variieren. Beispiele für den Versicherungszweck „Sanitätshaus“: Sanitätshaus, Handel und Herstellung von medizinischen/orthopädischen Hilfsmitteln, Handel mit Sanitätsbedarf.
Aktualisiert am: 13/05/2024
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