Artikel über: Nachweise

Kontaktlinsenarbeitsplatz/Refraktionsraum

"Fotonachweis/e erforderlich: Gerätschaften
und
Inventarliste mit genauer Bezeichnung der Gerätschaften inklusive Typbezeichnungen und SeriennummernSofern die Gerätschaften nicht bzw. nicht mehr über eine vom Hersteller vergebene Seriennummer verfügen, wird vom Leistungserbringer jeweils eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben und das Gerät entsprechend gekennzeichnet.

Kontaktlinsenarbeitsplatz/Einweisungsplatz, Ophthalmometer, Spaltlampenmikroskop, Vorrichtung zur Prüfung auf Einhaltung der Kontaktlinsenparameter und zur Qualitätskontrolle der Kontaktlinsen, Zubehör zur sachgerechten Reinigung und Sterilisation/DesinfektionRefraktionsraumRaum lässt sich abdunkelnTageslicht oder tageslichtähnliches Kunstlicht,Höhenverstellbarer Refraktionsstuhl Skiaskop und Skiaskopleisten und/oder Refraktometer,Messgläserkasten und Refraktionsmessbrille,Polarisationsvorhalter, Kreuzzylinder,Abgleichleiste, Gerät zur Sehzeichendarbietung, Vorrichtung zur Prüfung der Sehschärfe in der Nähe (z.B. Phoropter mit entsprechender Nahprüfeinrichtung), Binokulartest, Tafeln zur Bestimmung des FernvisusGeeigneter Spiegel.
Der Nachweis wird ggf. durch die Betriebsbegehung vor Ort geprüft."

Aktualisiert am: 27/06/2024

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen Sie Ihr Feedback mit

Stornieren

Danke!