Können Räume außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte liegen, um die Anforderung ‚akustisch und optisch abgegrenzter Bereich zu erfüllen?
Befinden sich die Räume direkt nebenan und sind sie ohne weiteres erreichbar, kann dies u. U. akzeptiert werden. Das Nutzungsrecht muss vertraglich geregelt sein. Die Gegebenheiten sollten von der Präqualifizierungsstelle vor Ort geprüft werden. Räume, die „zwei Straßen weiter“ entfernt sind, werden allerdings den Anforderungen nicht mehr gerecht.
Aktualisiert am: 13/05/2024
Danke!