Können mehrere Unternehmen gemeinsam Räume, wie z.B. den Empfang, Verkaufstresen und Werkstatt nutzen?
Grundsätzlich ist die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten möglich. Allerdings muss aus dem Mietvertrag hervorgehen, dass es sich um gemeinsam gemietete Räume handelt oder aber dass das Nutzungsrecht an das andere Unternehmen übertragen wurde. Das gleiche gilt für die in der Werkstatt gemeinsam genutzten Maschinen und Geräte, auch hier muss eine entsprechende Nutzungsberechtigung vorliegen. Die Regelungen des § 128 SGB V sind zu beachten.
Aktualisiert am: 13/05/2024
Danke!