Kauffrau/-mann Einzelhandel mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im einschlägigen Fachhandel oder Fachverkäufer/in Sanitätsfachhandel
"Berufsnachweis und Zeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung zum Nachweis der 3-jährigen Berufserfahrung im betreffenden Versorgungsbereich
oder
Zeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung als Nachweis für mind. fünf Jahre Berufspraxis im betreffenden Versorgungsbereich im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe."
Aktualisiert am: 27/06/2024
Danke!