Artikel über: Nachweise

Kauffrau/-mann Einzelhandel mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im einschlägigen Fachhandel oder Fachverkäufer/in Sanitätsfachhandel

"Berufsnachweis und Zeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung zum Nachweis der 3-jährigen Berufserfahrung im betreffenden Versorgungsbereich
oder
Zeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung als Nachweis für mind. fünf Jahre Berufspraxis im betreffenden Versorgungsbereich im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe."

Aktualisiert am: 27/06/2024

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