Artikel über: Präqualifizierungsverfahren

Kann eine Präqualifizierung auch rückwirkend bestätigt werden?

Die Rückdatierung einer Präqualifizierung ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme kann lediglich auf Antrag des Leistungserbringers erfolgen, wenn amtliche Dokumente, wie z.B. Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle, Auszug aus dem Gewerbezentralregister etc. ebenfalls rückwirkend ausgestellt wurden. Eigenerklärungen dürfen nicht rückwirkend ausgestellt werden. Der Beginn der Gültigkeit der Präqualifizierung kann in keinem Fall vor dem Datum der Antragstellung liegen. Die Antragsunterlagen müssen, bis auf das amtlicherseits rückdatierte Dokument, zum Zeitpunkt der Gültigkeit vorliegen. Ob die Gültigkeit der Präqualifizierung ausnahmsweise rückwirkend erfolgen soll bzw. kann, klärt die Präqualifizierungsstelle mit den betreffenden Leistungserbringern. Der Klärungs- und Entscheidungsprozess ist in der Präqualifizierungsakte zu dokumentieren.


Aktualisiert am: 13/05/2024

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