Kann ein Mitarbeiter als fachliche Leitung für mehrere Betriebe benannt werden?
Es können mehrere fachliche Leitungen für einen Versorgungsbereich benannt werden. Die in den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V definierten Anforderungen müssen allerdings von allen benannten Personen für die Versorgungsbereiche, für die sie jeweils benannt wurden, erfüllt werden.
Aktualisiert am: 13/05/2024
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