Artikel über: Nachweise

Kann ein Mitarbeiter als fachliche Leitung für mehrere Betriebe benannt werden?

Es können mehrere fachliche Leitungen für einen Versorgungsbereich benannt werden. Die in den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V definierten Anforderungen müssen allerdings von allen benannten Personen für die Versorgungsbereiche, für die sie jeweils benannt wurden, erfüllt werden.

Aktualisiert am: 13/05/2024

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen Sie Ihr Feedback mit

Stornieren

Danke!