Ist der Wechsel eines Filialsleiters einer Apotheke eine maßgebliche Änderung?
Der Wechsel des Filialleiters in Apotheken ist keine anzeigepflichtige maßgebliche Änderung für das PQ-Zertifikat, sofern er nicht der fachliche Leiter für Versorgungsbereiche ist. Die GKV-Empfehlungen sprechen von einer maßgeblichen Änderung, wenn ein „Wechsel des fachlichen Leiters bzw. der für die Leistungserbringung verantwortliche Person“ erfolgt.
Aktualisiert am: 29/05/2024
Danke!