Ich kann keine behindertengerechte Toilette nachweisen. Welche Alternativen gibt es?
Es bestehen zwei verschiedene weitere Optionen, die alternativ zu einer behindertengerechten Toilette nachgewiesen werden können.
Option 1 ist der Nacheis einer Nutzungsvereinbarung einer behindertengerchten Toilette in der unmittelbaren Umgebung der Betriebsstätte. Sie müssen dafür eine Nutzungsvereinbarung nachweisen, außerdem muss der Weg zur Toilette in einer Fotodokumentation belegt werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin nachzuweisen, dass der Einbau einer behindertengerechten Toilette aus baulichen oder sachlichen Gründen nicht möglich ist. Sie benötigen dazu ein Gutachten eines Bausachverständigen oder des Vermieters. Sie können Ihre vorhandene Toilette in diesem Fall mit der sogenannten Mindestausstattung ausrüsten (Sitzerhöhung auf 46-48 cm, Haltegriffe, Notruf).
Option 1 ist der Nacheis einer Nutzungsvereinbarung einer behindertengerchten Toilette in der unmittelbaren Umgebung der Betriebsstätte. Sie müssen dafür eine Nutzungsvereinbarung nachweisen, außerdem muss der Weg zur Toilette in einer Fotodokumentation belegt werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin nachzuweisen, dass der Einbau einer behindertengerechten Toilette aus baulichen oder sachlichen Gründen nicht möglich ist. Sie benötigen dazu ein Gutachten eines Bausachverständigen oder des Vermieters. Sie können Ihre vorhandene Toilette in diesem Fall mit der sogenannten Mindestausstattung ausrüsten (Sitzerhöhung auf 46-48 cm, Haltegriffe, Notruf).
Aktualisiert am: 08/05/2024
Danke!