Heißluftgerät zur thermoplastischen Verarbeitung von Kunststoffen
Folgende Nachweise sind erforderlich:
- Foto(s): des Heißluftgerätes (Haarfön ungeeignet)
- Angabe der Typbezeichnung
- Angabe der Seriennummer
Sofern die Gerätschaften nicht bzw. nicht mehr über eine vom Hersteller vergebene Seriennummer verfügen, wird vom Leistungserbringer jeweils eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben und das Gerät entsprechend gekennzeichnet.
- Foto(s): des Heißluftgerätes (Haarfön ungeeignet)
- Angabe der Typbezeichnung
- Angabe der Seriennummer
Sofern die Gerätschaften nicht bzw. nicht mehr über eine vom Hersteller vergebene Seriennummer verfügen, wird vom Leistungserbringer jeweils eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben und das Gerät entsprechend gekennzeichnet.
Aktualisiert am: 07/08/2024
Danke!