Artikel über: Nachweise

Heißluftgerät zur thermoplastischen Verarbeitung von Kunststoffen

Folgende Nachweise sind erforderlich:
- Foto(s): des Heißluftgerätes (Haarfön ungeeignet)
- Angabe der Typbezeichnung
- Angabe der Seriennummer

Sofern die Gerätschaften nicht bzw. nicht mehr über eine vom Hersteller vergebene Seriennummer verfügen, wird vom Leistungserbringer jeweils eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben und das Gerät entsprechend gekennzeichnet.

Aktualisiert am: 07/08/2024

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