Artikel über: Nachweise

Gibt es Messwerte für die Anforderung „Tageslicht oder tageslichtähnliches Kunstlicht“ für den Refraktionsraum?

Für unterschiedliche Krankheitsbilder sind unterschiedliche Lichtverhältnisse erforderlich, daher müssen die Lichtverhältnisse im Refraktionsraum individuell angepasst werden können. Die aktuellen Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie, die für alle Augenoptikbetriebe bindend sind, enthalten hinsichtlich der Sichtverhältnisse im Refraktionsraum die Anforderung, dass „der Prüfraum (…) abdunkelbar sein muss, er muss bei künstlicher Beleuchtung tageslichtähnliche Beleuchtung aufweisen“. Hier fehlen konkretisierende Werte zur Dunkel- und Helligkeit. Weiterhein enthalten diese keine Forderung der vollständigen Abdunkelung. Daher werden auch in den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V keine Messwerte zur Abdunkelung des Refraktionsraumes definiert.

Aktualisiert am: 13/05/2024

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