Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug ( Pflegeheime)
Ausfüllhilfe für Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug ( Pflegeheime)
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung mit rechtsgültiger Unterschrift und aktuellem Datum bei Gewerbebetreibenden, die nicht zum Eintrag verpflichtet sind oder Bestätigung der Zugehörigkeit zu freien Berufen durch das zuständige Finanzamt oder eine Kopie des Steuerbescheids (keine Gewerbesteuer)
Aktualisiert am: 28/11/2024
Danke!