Artikel über: Nachweise

Friseurübliche Gerätschaften und Inventarliste

"Fotonachweis/e erforderlich: Friseurübliche Gerätschaften
und
Inventarliste mit genauer Bezeichnung der Gerätschaften inkl. Typbezeichnung, SeriennummerSofern die Gerätschaften nicht bzw. nicht mehr über eine vom Hersteller vergebene Seriennummer verfügen, wird vom Leistungserbringer jeweils eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben und das Gerät entsprechend gekennzeichnet. "

Aktualisiert am: 27/06/2024

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