Artikel über: Nachweise

Benötige ich als Orthopädietechniker die Weiterbildung als Nachweis für Stomaartikel?

"Der Weiterbildungsnachweis „Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und
Wundversorgung“ nach den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW) oder „Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde“ sowie „Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde“ muss nicht von OT und OTM erbracht werden."

Aktualisiert am: 21/06/2024

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