Artikel über: Ausfüllhilfe

Behindertengerechter Zugang Option 1

Ausfüllhilfe für Behindertengerechter Zugang Option 1


Option 1

Behindertengerechter Zugang gem. GKV-SV-Anforderungen


Fotonachweis/e erforderlich

Folgende Kriterien des behindertengerechten Zugangs gem. GKV-SV müssen vollständig, Maßangaben mit Zollstock, nachgewiesen werden:


» Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben. Untere Türanschläge und Türschwellen

sind grundsätzlich zu vermeiden.

» Soweit sie unbedingt erforderlich sind, müssen geeignete Rampen zur Verfügung stehen.

» Der Türdrücker sollte in 85 cm Höhe angebracht sein.


Aktualisiert am: 28/11/2024

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