Artikel über: Nachweise

Behindertengerechte Toilette (nur bei Bezug neuer Räumlichkeiten)

"Behindertengerechte Toilette (nur bei Bezug neuer Räumlichkeiten)
Information Bezug neuer Räumlichkeiten (Neu-/Altbetrieb) laut Empfehlung des GKV-SV: Betriebe, die nach dem 31. Dezember 2010 nachweislich gegründet wurden, gelten als Neubetriebe. Diese Regelung gilt für alle Betriebsstätten, die ab dem 1. Juli 2015 erstmalig präqualifiziert werden. Ein Neubetrieb/Erstbezug in diesem Sinne liegt auch bei einem Inhaberwechsel (Betriebsübernahme) vor, und zwar auch dann, wenn es sich um eine Betriebsnachfolge innerhalb der Familie handelt. Hierzu gehört ferner auch die Verlegung der Geschäftsräume in Räumlichkeiten eines bereits vorher bestehenden Betriebs.

Die Einstufung als Altbetrieb erfordert den Nachweis der oben genannten Unterlagen durch den Leistungserbringer. Für Neubetriebe bestehen drei Optionen, um den Nachweis einer behindertengerechten Toilette zu erbringen. Alle Anforderungen müssen entsprechend der gewählten Option nachgewiesen werden. Maßangaben bitte mit Zollstock belegen.

Fotonachweis/e erforderlich (Bitte zutreffende Option auswählen):

Option 1: Fotodokumentation der behindertengerechten Toilette gemäß aktuellem GKV Kriterienkatalog.

Fotonachweis/e erforderlich
Folgende Kriterien der behindertengerechten Toilette gem. GKV-SV müssen vollständig nachgewiesen werden. (Maßangaben sind mit Zollstock nachzuweisen):
- Die Tür darf nicht in den Sanitärraum schlagen
- Die Tür des Sanitärraums muss abschließbar und im Notfall von außen zu entriegeln sein
- Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzer mindestens 120 cm x 120 cm
- Beinfreiraum unter dem Waschtisch"

" - Sitzhöhe des Klosettbeckens (einschließlich Sitz) 46 - 48 cm (Zollstock muss komplett ersichtlich sein, vom Boden bis zur Sitzhöhe)
- Klappbare Haltegriffe auf jeder Seite des Klosettbeckens, die 15 cm über die Vorderkante des Beckens hinausragen und in der waagerechten und senkrechten Position selbsttätig arretieren. Die klappbaren Griffe sollen den Transfer vom Rollstuhl auf das WC ermöglichen, bitte auf ausreichenden Freiraum neben der Toilette achten. Sie müssen am äußersten vorderen Punkt für eine Druckbelastung von 100 kg geeignet sein.
- Notruf (Schalter/Knopf oder Zugschnur)

oder

Option 2:
Nutzungsvereinbarung für eine behindertengerechte Toilette gem. GKV-SV in der unmittelbaren räumlichen Umgebung der Betriebsstätte

Fotonachweis/e erforderlich und Kopie der Nutzungsvereinbarung erforderlich

Öffentliche Toiletten entsprechen nicht den Anforderungen des GKV-SV und können somit nicht als Nachweis anerkannt werden.

Fotodokumentation des barrierefreien Zugangs erforderlich
Fotodokumentation des Weges von der Betriebsstätte bis zur behindertengerechten
Toilette (Toilette muss sich in unmittelbarer Nähe oder demselben Gebäude befinden)

Fotonachweis/erforderlich
Ausstattung der vorhandenen Toilette innerhalb der Betriebsräume:
- 46 - 48 cm Sitzhöhe (ggf. durch Toilettensitzerhöhung) (Zollstock muss komplett ersichtlich sein, vom Boden bis zur Sitzhöhe)
- Haltegriffe (nach baulichen Gegebenheiten/Möglichkeiten)
- Notruf (Schalter/Knopf oder Zugschnur)

Ich bestätige hiermit die Betriebserlaubnis für meine Betriebsstätte vor dem 01.01.2011 erhalten zu haben. Nach diesem Zeitraum ist keine Verlegung der Betriebsstätte erfolgt. (Bitte Eigenerklärung ankreuzen)"

Aktualisiert am: 27/06/2024

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