Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Nach der Erteilung der Zertifizierung ist eine Kündigung des Auftraggebers nur aus wichtigem Grund möglich (z.B. Betriebsschließung, Entzug der Betriebserlaubnis, Wegfall des Vertragszwecks). Eine Kündigung ist direkt an die Agentur für Präqualifizierung zu richten.
Bitte senden Sie uns als Nachweis die Gewerbeabmeldung mit Stempel der Behörde zu Ihrer Betriebsstätte, sobald Sie diesen vorliegen haben.
Wir entziehen Ihre Präqualifizierung mit dem Datum der Schließung und geben eine entsprechende Meldung an den GKV-SV weiter. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung ein entgeltpflichtiger Vorgang ist. Das Entgelt entnehmen Sie bitte der Tabelle auf unserer Website www.afp-da.de.
Bis zur Schließung bleibt Ihre Präqualifizierung bestehen und Sie können Ihre Hilfsmittel mit den GKV abrechnen. Nach Entzug ist keine Abrechnung mehr möglich.
Bitte senden Sie uns als Nachweis die Gewerbeabmeldung mit Stempel der Behörde zu Ihrer Betriebsstätte, sobald Sie diesen vorliegen haben.
Wir entziehen Ihre Präqualifizierung mit dem Datum der Schließung und geben eine entsprechende Meldung an den GKV-SV weiter. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung ein entgeltpflichtiger Vorgang ist. Das Entgelt entnehmen Sie bitte der Tabelle auf unserer Website www.afp-da.de.
Bis zur Schließung bleibt Ihre Präqualifizierung bestehen und Sie können Ihre Hilfsmittel mit den GKV abrechnen. Nach Entzug ist keine Abrechnung mehr möglich.
Aktualisiert am: 07/08/2024
Danke!