Artikel über: Nachweise

Akustisch und optisch abgegrenzter Raum mit Liege

"Fotonachweis/e erforderlich
Akustisch und optisch abgegrenzter Raum mit Liege
Die akustische/optische Abgrenzung muss auf dem Foto/Fotos nachgewiesen werden (alle Türen, Fenster und Glasflächen müssen durchgehend blickdicht sein, z. B. über eine Gardine/Vorhang oder Jalousie verfügen).

Betten, Sofas, Gartenliegen u.ä. sind für die Patientenversorgung ungeeignet, da unter anderem die hygienischen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Gem. FAQ des GKV-SV müssen Liegen folgende Anforderungen erfüllen:
- Person mit durchschnittlicher Größe muss sich vollständig auf die Liege legen können
- Ergonomisch angemessene Arbeitshöhe muss gewährleistet sein
- Liege muss mindestens von zwei Seiten erreichbar sein"

Aktualisiert am: 27/06/2024

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