Artikel über: Nachweise

Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die mindestens Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt

Bestätigung (Kopie) einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung, die ausdrücklich Personen-, Sach- und Vermögensschäden auflistet, den/die Risikoort(e) und das versicherte Risiko "Hilfsmittel" nennt und bei Einreichung des/der Antrag/Überwachung nicht älter als zwölf Monate ist. Rechnungen können nicht akzeptiert werden.

Aktualisiert am: 27/06/2024

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