Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die mindestens Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt
Bestätigung (Kopie) einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung, die ausdrücklich Personen-, Sach- und Vermögensschäden auflistet, den/die Risikoort(e) und das versicherte Risiko "Hilfsmittel" nennt und bei Einreichung des/der Antrag/Überwachung nicht älter als zwölf Monate ist. Rechnungen können nicht akzeptiert werden.
Aktualisiert am: 27/06/2024
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